Mittwoch, 11. Dezember 2019, 9 bis 17 Uhr - Köln-Auweiler - LWR-05/2019
Die Erbfolge nach der Höfeordnung soll verhindern, dass landwirtschaftliche Betriebe in unwirtschaftliche Größen zersplittert werden. Nur der wirtschaftsfähige Alleinerbe übernimmt den Betrieb unterhalb des Verkehrswerts. Die Interessen der „weichenden Erben“, die Fragen der Wirtschaftsfähigkeit oder ob der Betrieb überhaupt unter die Höfeordnung fällt, ist häufig streitig und wird im Seminar an praktischen Fällen und der aktuellen Rechtsprechung diskutiert. Das Seminar schließt mit einem Ausblick auf die Europäische Agrarpolitik ab 2021.
Anmeldeschluss: 28. November 2019
9.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung
Ursula Sens, Geschäftsführerin PariJus gGmbH
Grußwort
Martin Dahlmann, Vizepräsident Landwirtschaftskammer NRW
Einführung in das Seminarthema
Dr. Mechthild Baumann, Seminarleiterin
9.30 Uhr Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Richter
Sabine Kreins, Richterin am Amtsgericht Euskirchen
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Grundzüge der Höfeordnung - Wer erbt den Hof?
Ute Gerlach-Worch, Vorsitzende Richterin am OLG Hamm
12.45 Uhr Mittagspause
13.45 Uhr Einzelfragen der Wirtschaftsfähigkeit
Christiane Graß, Fachanwältin für Agrarrecht (DGAR)
15.15 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Was kommt auf die Landwirte zu? Die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020
Dr. Jan Dietzel, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
17.00 Uhr Ende des Seminars
Tagungsort:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Standort Köln-Auweiler, Gartenstr. 11, 50765 Köln, Seminarraum 2
Wegbeschreibung: https://www.landwirtschaftskammer.de/gartenbau/standorte/pdf/auweiler.pdf
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Die Arbeit der PariJus gGmbH beruht auf drei Säulen. Die Säule „Wissenschaft & Forschung“ unterstützt die Forschung über Geschichte, Gegenwart und Reform der Beteiligung (sachkundiger) ehrenamtlicher Richter an der Rechtsprechung. Die zweite Säule „Bildung & Qualifikation“ vermittelt Multiplikatoren (Journalisten, Lehrern), haupt- und ehrenamtlichen Mittlern der politischen Bildung sowie den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern Wissen über Gerichtsverfahren und Rechtsprechung. Die dritte Säule „Partizipation in der Justiz“ wendet sich an die Rechtspolitik bei der Entwicklung von Modellen, die gleichermaßen der Förderung von Teilhabe der Zivilgesellschaft wie der Verbesserung der Rechtsprechung dienen.