Eine Veranstaltung von PariJus

LWR-01/2026 – 05.03.2026, Münster – Höferecht

05.03.2026 09:00 - 16:30 - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft

Anmeldung

LWR-01/2026 – 05.03.2026, Münster – Höferecht

KOSTENLOS
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Informationen zur Veranstaltung

Donnerstag, 5. März 2026, 9:00 bis 16.30 Uhr, Münster – LWR-01/2026

HÖFERECHT – Vertiefungsseminar

Ort: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft, Münsterstr. 62/68, 48167 Münster-Wolbeck, Gebäude Gartenbauberatung, Seminarraum S B

Teilnahme nur mit Anmeldung! Anmeldeschluss: 20. Februar 2026

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollten Sie nach Anmeldung an der Teilnahme gehindert sein, bitten wir um sofortige Nachricht, damit ein Teilnehmer von der Warteliste berücksichtigt werden kann.

Das Seminar wird durch die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt/M. gefördert. Die Teilnahme ist daher kostenfrei. Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Kooperationspartner: Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht, https://www.dgar.de

SEMINARINHALT

Die Erbfolge nach der Höfeordnung soll verhindern, dass landwirtschaftliche Betriebe in unwirtschaftliche Größen zersplittert werden. Nur der wirtschaftsfähige Hoferbe übernimmt den Betrieb unterhalb des Verkehrswertes. Streitig bei der Hofübergabe sind häufig die Bestimmung der Hofnachfolge oder die Abfindung „weichender Erben“ sowie Fragen, ob ein Hof im Sinne der Höfeordnung vorliegt und was zum Hofesvermögen gehört. Die Grundlagen der Höfeordnung mit den Änderungen ab 1.1.2025, das besondere Kriterium der Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben, die Berechnung der Hofabfindung und der Nachabfindung werden an praktischen Fällen und der aktuellen Rechtsprechung erläutert und mit den Teilnehmern besprochen.

Landwirte als sachkundige ehrenamtliche Richter entscheiden über höferechtliche Streitigkeiten mit. Sie werden über ihre Rolle und Mitwirkungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern informiert und können ihre Erfahrungen austauschen.

Das Seminar wendet sich an ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Landwirtschaftsverfahren. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Spezielle Fragen zum Thema können Sie gerne vorab an info@parijus.eu mailen. Diese werden im Seminar beantwortet.

PROGRAMM

9.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung / Einführung in das Seminarthema

Ursula Sens, Geschäftsführerin PariJus gGmbH

9.15 Uhr Das richterliche Ehrenamt in Landwirtschaftsverfahren – unter besonderer Berücksichtigung der Verfahren nach dem Höferecht

Andreas Böhme, Richter am Amtsgericht Minden

  • 10.45 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr Die Hofeigenschaft und deren Fortfall außerhalb des Grundbuchs, Wirtschaftsfähigkeit der Hoferben – typische Fälle

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt (Fachanwalt für Agrar- und Erbrecht); DGAR

  • 12.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Testamentsgestaltungen im Höferecht – typische Fälle

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt (Fachanwalt für Agrar- und Erbrecht); DGAR

  • 14.30 Uhr Kaffeepause

15.00 Uhr Berechnung der Hofabfindung nach neuem Höferecht, Berechnung der Nachabfindung – typische Fälle

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt (Fachanwalt für Agrar- und Erbrecht); DGAR

16.00 Uhr Exkurs: Änderungen des Landpachtrechts

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt (Fachanwalt für Agrar- und Erbrecht); DGAR

  • 16.30 Uhr Ende des Seminars

Folder mit dem Seminarprogramm: https://www.parijus.eu/assets/pdf/Landwirtschaftsseminare/folder-1-2026-05.03.2026-muenster.pdf

Wegbeschreibung: https://www.landwirtschaftskammer.de/gartenbau/standorte/pdf/wolbeck.pdf

PariJus

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Die Arbeit der PariJus gGmbH beruht auf drei Säulen. Die Säule „Wissenschaft & Forschung“ unterstützt die Forschung über Geschichte, Gegenwart und Reform der Beteiligung (sachkundiger) ehrenamtlicher Richter an der Rechtsprechung. Die zweite Säule „Bildung & Qualifikation“ vermittelt Multiplikatoren (Journalisten, Lehrern), haupt- und ehrenamtlichen Mittlern der politischen Bildung sowie den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern Wissen über Gerichtsverfahren und Rechtsprechung. Die dritte Säule „Partizipation in der Justiz“ wendet sich an die Rechtspolitik bei der Entwicklung von Modellen, die gleichermaßen der Förderung von Teilhabe der Zivilgesellschaft wie der Verbesserung der Rechtsprechung dienen.


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