Donnerstag, 12. Dezember 2019, 9 bis 17 Uhr - Bad Kreuznach - LWR-06/2019
Die Erbfolge in der Landwirtschaft gestaltet sich oft schwierig. Betriebe können bei der Erbfolge nach dem BGB in unwirtschaftliche Größen zersplittert werden. Das rheinland-pfälzische Höferecht, bei dem der wirtschaftsfähige Alleinerbe den Betrieb übernimmt, gilt nur fakultativ auf Antrag zur Eintragung in die Höferolle. Die verschiedenen rechtlichen Folgen wie die Abfindung „weichender Erben“ oder Fragen der Wirtschaftsfähigkeit sind häufig streitig und von den Gerichten zu entscheiden. Das Seminar schließt mit einem Ausblick auf die Europäische Agrarpolitik ab 2021.
Anmeldeschluss: 2. Dezember 2019
9.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung Hasso Lieber, Geschäftsführer PariJus gGmbH
Grußwort Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Einführung in das Seminarthema Dr. Mechthild Baumann, Seminarleiterin
9.30 Uhr Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Richter Dr. Klaus Kleinbauer, Richter am Amtsgericht Neuwied
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Einführung in landwirtschaftliches Erbrecht und rheinland-pfälzische Höfeordnung Christiane Graß, Fachanwältin für Agrarrecht (DGAR)
12.45 Uhr Mittagspause
13.45 Uhr Die Hofübergabe konfliktfrei meistern Dr. Martin Peterle, Fachanwalt für Agrarrecht (DGAR)
15.15 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Was kommt auf die Landwirte zu? Die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 Dr. Wolfgang Löhe, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
17.00 Uhr Ende des Seminars
Tagungsort: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Haus der Landwirtschaft, Burgenlandstr. 7, 55543 Bad Kreuznach, Seminarraum III, 5. Stock
Wegbeschreibung: https://www.lwk-rlp.de/de/ueber-uns/dienststellen/
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Die Arbeit der PariJus gGmbH beruht auf drei Säulen. Die Säule „Wissenschaft & Forschung“ unterstützt die Forschung über Geschichte, Gegenwart und Reform der Beteiligung (sachkundiger) ehrenamtlicher Richter an der Rechtsprechung. Die zweite Säule „Bildung & Qualifikation“ vermittelt Multiplikatoren (Journalisten, Lehrern), haupt- und ehrenamtlichen Mittlern der politischen Bildung sowie den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern Wissen über Gerichtsverfahren und Rechtsprechung. Die dritte Säule „Partizipation in der Justiz“ wendet sich an die Rechtspolitik bei der Entwicklung von Modellen, die gleichermaßen der Förderung von Teilhabe der Zivilgesellschaft wie der Verbesserung der Rechtsprechung dienen.