Referent: Hasso Lieber, Sprecher des Beirates beim Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter
In der Region Brandenburg und Berlin gibt es etwa 8.000 Schöffinnen und Schöffen. Sie sprechen täglich an den Amts- und Landgerichten Recht über junge Menschen und Erwachsene. Mal sind die Fälle eindeutig und klar zu regeln, mal ist das Gerichtsverfahren kompliziert und verworren und zieht sich sogar über Jahre hin. Dabei stellt der Gesetzgeber einen hohen Anspruch an das Amt des ehrenamtlichen Richters. Nach § 30 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) üben Schöffinnen und Schöffen ihr Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie sind also als Laien dem Berufsrichter gleichberechtigt und gleich verantwortlich für das Urteil zur Seite gestellt. Das gilt ebenso für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den anderen Gerichtszweigen wie den Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten.